Gesetzliche Bestimmungen (Langflügelpapageien)

    Kennzeichnungspflicht

    • Die Psittakoseverordnung wurde am 16.10.2012 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auf Seite 2108 aufgehoben. Lesen sie dazu die unten aufgeführten BNA-Pressemitteilungen II und III die zum Herunterladen hinterlegt sind.
    • BNA-Pressemitteilung: Aufhebung der Psittakoseverordnung II
    • BNA-Pressemitteilung: Aufhebung der Psittakoseverordnung III
    • Ab den 1.03.2005 sind folgende Langflügelpapageien gemäß Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung nun kennzeichnungspflichtig. Diese müssen Pflichtringe tragen, welche direkt beim BNA oder ZZF zu bestellen sind.
      Goldbugpapagei (P. meyeri), Rüppellpapagei (P. rueppellii) und Rotbauchpapagei (P. rufiventris) werden einheitlich mit 7,0 mm beringt. Für Senegalpapageien (P.senegalus) ist die Ringgröße 7,5 mm vorgeschrieben. Für die großen Arten wie Kongopapagei (P. gulielmi), Kappapagei (P. robustus), Graukopfpapagei (P. fuscicollis) sind 9,5 mm- Ringe vorgeschrieben.

    Meldepflicht

    • Der Kappapagei (P. robustus) unterliegt der Meldpflicht da er unter Anhang A geführt wird und eine CITIS ist zwingend notwendig.
    • Einige Behörden verlangen auch für Graukopfpapageien (P. fuscicollis) eine CITES.

    Anzeigepflicht

    • Wenn man einen Langflügelpapagei erwirbt, veräußert oder nachzieht, ist man dazu verpflichtet eine Bestandsveränderungsanzeige gemäß § 6 Abs. 2 BArtSchV aufzugeben. Diese ist dann der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde zu übergeben.
    • Des weiteren ist darauf zu achten, das man beim Erwerb eines solchen Papageis eine Herkunftsbestätigung (Züchterbescheinigung als PDF hinterlegt) zum Nachweis der Besitzberechtigung gemäß § 22 BNatSchG sowie gemäß § 6 Abs. 2 BArtSchV erhält.

    Mindestanforderungen an die Haltung

    • Die Unterbringung dieser bis 25 cm langen Vögel hat in Käfigen / Volieren zu erfolgen die folgende Maße nicht unterschreiten dürfen:
      1,0 x 0,5 x 0,5 m. Das Schutzhaus muss eine Grundfläche von 0,5 m² mind. haben.
    • Für Nachzuchten der Gattung Poicephalus sollte die Temperatur im Schutzhaus 5°C betragen. Dies ist wichtig, da die meisten Poicephalus Arten im Winter brüten.